Allgemeine Geschäftsbedingungen Absolute Active Travel & Resorts
Geschäftsbedingungen
1)Leistungen, Preise, Bestpreise und sonstige Vereinbarungen
Für altersabhängige Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt maßgeblich. Fehlbeträge aus Kinderermäßigungen, die entgegen den Buchungsdaten oder entgegen dem Reisegutschein dem Gas wegen unrichtiger Altersangaben nicht zustehen, müssen vom Vertragspartner direkt beim Gast kassiert werden. Absolute Active haftet nicht dafür
Dir Parteien sind verpflichtet, ihre Leistungen lt. gegenständlicher Vereinbarung gemäß zu erbringen. Falls für zwei oder mehrere Kunden verschiedene Preise vereinbart wurden, dann gelten bei Anfragen außerhalb des vereinbarten Kontingentes zu sichern, garantiert der Vertragspartner keinem ausländischen Kunden gleich gute und keinem inländischen Kunden bessere Preise und/oder Konditionen als der Absolute Active zu geben. Bei Vertragsverletzung ersetzt der Vertragspartner der Absolute Active die Preisdifferenz zwischen den gegenüber Dritten unterschrittenen und den fixierten Preisen aus dieser Vereinbarung für die Dauer dieser Vereinbarung.
Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit der Bruttopreise (Privatpreise), falls angegeben. Falls der Vertragspartner diese Bruttopreise unterschreitet, ist Absolute Active berechtigt,
die vereinbarten Preise um denselben Prozentsatz zu reduzieren. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2)Betriebsbereitschaft und Sicherheitseinrichtungen
a)Das Vertragsobjekt muss sich während der Geltungsdauer dieses Vertrages in einem betriebsfertigen, zeitgemäßen, sauberen und ordentlichen Zustand befinden.
b)Der Vertragspartner versichert, dass alle Einrichtungen des Vertragsgegenstandes sowie seiner Nebenanlagen (z.B. Swimmingpool, Spielplätze, etc.) in Bezug auf die Sicherheit der Gäste, die Hygiene, die Sauberkeit, allen Anforderungen der Behörden und allen Vorschriften voll entsprechen, und ausreichender Versicherungsschutz für alle mit der Benützung des Vertragsobjektes und seiner Einrichtungen verbundenen Risiken gewährleistet ist.
Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in Bezug auf Brandschutz, Unfallverhütungsmaßnahmen, ordnungsgemäßen Zustand aller Installationen, wie z.B. Elektrizität, Gas, etc..
Die Sicherheit der Gäste betreffende Hinweise werden den Gästen in einer üblicherweise verständlichen Sprache oder mit Symbolen zur Kenntnis gebracht. Beanstandungen durch die für die Überwachung zuständigen Behörden oder auch von Gästen sind sofort zu beheben.
Für allfällige, einem Gast anlässlich der Benützung des Vertragsobjektes ohne sein Verschulden entstehende Schäden, welcher Art auch immer, übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung, unabhängig von einer bestehenden Versicherungsdeckung.
c)Der Vertragspartner bestätigt, dass die umseitige Angabe der Kategorie dieses Vertragshauses richtig ist und verpflichtet sich alle Vorgaben der Kategorisierungsichtlinien zu erfüllen und daraus keine Kosten zu berechnen. Bei Änderung der Kategorie verständigt der Vertragspartner unverzüglich (binnen 3 Tagen ab Bekanntwerden) die Absolute Active, wobei eine höhere Kategorisierung ohne Aufpreis für die Vertragsdauer als vereinbart gilt. Bei Herabsetzung der Kategorie steht es der Absolute Active frei, einem Minderpreis zu verlangen, oder ohne Stornokosten die Vereinbarung aufzulösen.
3)Leistungsstörungen
a)Umbuchungen
Sollte aus Gründen, die auf Seite des Vertragspartners liegen, ein Gast nicht wie gebucht untergebracht werden, so hat der Vertragspartner unverzüglich eine mindestens gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. Es steht Absolute Active oder dem Kunden frei, das Angebot anzunehmen oder auf eigene Faust ein adäquates Ersatzquartier zu beschaffen. Sämtliche damit verbundene Kosten und sonstige Schäden, auch ideeller Art, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei vom Vertragspartner verschuldeten Über- bzw. Umbuchungen wird bei der Abrechnung durch Absolute Active eine Pönale von € 30,- pro betroffener Buchung vom Vertragspreis abgezogen.
b)Informationspflicht
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Leistungsbeeinträchtigungen innerhalb des Mietgegenstandes (durch Bauarbeiten, Lärmbelästigung, etc.) als auch in der Nachbarschaft (Zufahrtsprobleme, Baustellen, etc.) rechtzeitig und unverzüglich, jedoch spätestens 2 Tage nach Bekanntwerden Absolute Active zu melden. Reklamationen und Beschwerden von Gästen, welche die Leistungen aus diesem Vertrag betreffen, sind Absolute Active, sofort schriftlich zur Kenntnis zu bringen, andernfalls haftet der Vertragspartner für alle Regressansprüche und deren Abwicklung gegenüber den Kunden.
c)Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt erlöschen die davon betroffenen Verpflichtungen dieses Vertrages; ist es dem Vertragspartner oder dem Kunden nicht möglich, seine vertragliche Verpflichtung, insbesondere aufgrund von höherer Gewalt zu erfüllen, hat es den anderen Partner mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel sofort zu informieren, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unter höhere Gewalt sind Kriege, Aufstände, Naturkatastrophen, Epidemien, etc. zu verstehen. Darunter fallen auch staatliche Maßnahmen sowie wirtschaftliche, politische und sonstige Umstände, die die Bereitschaft des Publikums wesentlich mindern. Reisen in das genannte Zielgebiet zu buchen bzw. durchzuführen.
d)Abzüge
Geldwerte Abzüge oder Rückforderungen, die Gäste oder Kunden tätigen oder verlangen, werden zunächst bis zur Höhe dieser Einbehalte bzw. Rückforderungen von Absolute Active gegenüber den Vertragspartner in Abzug gebracht werden, bis die Differenzen geklärt sind.
4)Schadenersatz
Für sämtliche sich aus der Nichterfüllung des Vertrages, aus vertragswidrigem Verhalten oder durch sonstige Leistungsmängel entstandenen Schäden, welcher Art auch immer (auch ideeller Art), hat der Vertragspartner vollen Schadenersatz zu leisten. Darüber hinaus hat der Vertragspartner die Absolute Active und ihre Kunden für alle ihnen gegenüber hieraus von dritter Seite gestellten Ansprüche schad- und klaglos zu stellen.
5)Verantwortlichkeit für Schaden durch Dritte
Für Schäden, die dem Vertragspartner durch von Absolute Active besorgte oder vermittelte Gäste verursacht werden und für das Verhalten dieser Gäste sind weder Absolute Active noch deren Auftraggeber verantwortlich.
6)Vermarktung, verkaufsunterstützendes Material
a)Absolute Active verpflichtet sich, den vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Mietgegenstand in sein Verkaufsprogramm aufzunehmen.
b)Eine Verantwortung für Werbemittelgestaltung und Verkauf durch Absolute Active und/oder Kunden kann daraus nicht abgeleistet werden.
c)Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Vermarktung bestmöglich zu unterstützen und auch ausreichendes und geeignetes Bildmaterial bereitzustellen.
7)Kontingentdisposition – Reservierungssystem
Absolute Active wird die Gesamtheit aller auf Besorger- und Vermittlerbasis geschlossenen Verträge in einem zentralen Reservierungssystem verwalten und darüber disponieren. Dies beinhaltetauch die Möglichkeit, von den Kunden nicht gebuchte Kapazitäten zu den jeweils vereinbarten Konditionen anderweitig zu disponieren.
8)Reservierungsabwicklung
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich über das Absolute Active über den aktuellen Buchungsstand zu informieren. Der Vertragspartner hat die entsprechende Unterbringung dieser Buchung zu garantieren. Auch nach Beginn der Rücknahmeperiode bleibt das vereinbarte Kontingent bis zum Anreisetag für Absolute Active frei buchbar, solange es vom Vertragspartner nicht ausdrücklich schriftlich zurückgenommen wird. Zimmerreservierungen, Änderungen oder Stornierungen werden dem Vertragspartner per E-Mail vor oder nach Beginn der vereinbarten Rücknahmeperiode bekanntgegeben.
9)Bezahlung
Grundlage für die Bezahlung der vereinbarten und erbrachten Leistungen ist das Einlangen der Aufenthaltsbestätigung (Gästevoucher) bei Absolute Active. Die Zahlung selbst erfolgt durch Ausstellung einer Gutschrift mit anliegendem Verrechnungscheck oder Banküberweisung. Andere Zahlungsmodalitäten müssen gesondert vereinbart werden. Zusatzleistungen des Vertragspartners, die nicht in diesem Vertrag vorhergesehen sind, und alle Nebenkosten werden unmittelbar zwischen Gast und Vertragspartner abgerechnet.
10)Kundenschutz – Zahlung an Dritte
a)Der Vertragspartner verpflichtet sich, mit den durch Absolute Active vermittelten Kunden ohne schriftliche Zustimmung durch Absolute Active keine direkten oder indirekten Geschäftsbeziehungen einzugehen. Bei Zuwiderhandeln ist der Vertragspartner verpflichtet, Absolute Active Schadenersatz in Höhe von 10 % des Umsatzes der letzten 3 Jahre zu leisten.
b)An dritte Personen dürfen für Geschäftstätigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung vom Vertragspartner keine Zahlungen (z.B. Kommission) geleistet werden.
11)Stornokosten
Stornierungen von Reservierungen durch Absolute Active sind prinzipiell bis 24:00 Uhr des 7. Tages vor dem vereinbarten Tag der Anreise kostenfrei, wobei der Anreisetag nicht in die Stornofrist eingerechnet wird. Sollte eine kürzere Rücknahmeperiode vereinbart sein, tritt diese in Kraft. Im Falle von Stornierungen innerhalb dieser Frist sind beide Teile zur Minderung des Schadens verpflichtet. Der tatsächlich entstandene materielle Schaden ist nachzuweisen. Der Schadenersatz beträgt jedoch im Höchstfall die für Unterkunftslage vereinbarte Gegenleistung auf Basis Nächtigung abzüglich Steuern und Abgaben. Für Kurzaufenthalte kleiner als sieben Tage beträgt der Schadensersatz maximal 50 % von der für den gesamten Kurzaufenthalt vereinbarten Gegenleistung auf Basis Nächtigung abzüglich Steuern und Abgaben. Mangels einer Preisvereinbarung für eine Nächtigung wird vom Frühstückspreis 20 %, vom Halbpensionspreis 40 %, vom Vollpensionsreis 50 % und von einem „all Inclusive“-Preis 60 % abgezogen und so der Leerbettenpreis ermittelt. Sämtliche Stornoregelungen gelten auch für nicht angereiste Gäste (no-show) und vorzeitiger Abreisen sowie für den Fall, dass die Gäste bei Anreise das Zimmer nicht beziehen sollten.
Im Falle drohender oder tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit von Kunden der Absolute Active bzw. im Fall, dass ein Kunde von Absolute Active die vereinbarten Zahlungsbedingungen gegenüber Absolute Active nicht einhält, wird Absolute Active den Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntniss setzen. Für Anreisen von Gästen dieser Kunden ab diesem Zeitpunkt übernimmt Absolute Active keine Verantwortung für die Kosten.
12)Rechtsnachfolge
Der Vertragspartner verpflichtet sich, für den Fall einer Änderung in der Person des Unterkunftsgebers (neuer Eigentümer, neuer Pächter, etc.) bestehende Verpflichtungen aus aufrechten Verträgen auf seinen Rechtsnachträger vollinhaltlich zu überbinden. Im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 10 % des entgangenen Umsatzes durch das vereinbarungswidrig erfolgte Unterbleiben der Überbindung der Vertragspflicht als vereinbart. Die Konventionalstrafe lässt jegliche sonstige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unberührt und wird mit Bekanntwerden des Verstoßes durch den Vertragspartner sofort fällig. Die Konventionalstrafe ist innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung von dem Vertragspartner an Absolute Active gegenüber bestehenden vertraglichen Verpflichtungen. In vollem Umfang auf die Verlassenschaft und auf die Erben über.
13)Exklusivität
Ist Exklusivität vereinbart, so verpflichtet sich der Vertragspartner, Buchungen der definierten Kunden und Kundengruppen ausschließlich über Absolute Active, entgegenzunehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass genannte Kunden/Kundengruppen über Dritte ein gebucht werden. Bei Zuwiderhandeln ist vereinbart, dass der Vertragspartner Absolute Active klag- und schadlos hält.
14)Gültigkeit
Dieser Vertrag tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft, Änderungen oder Zusätze zu diesem Vertrag müssen schriftlich abgefasst werden. Im Falle einer einvernehmlichen Streichung einer oder mehrerer Vertragsklauseln behalten alle anderen ihre Gültigkeit.
15)Vertraulichkeit
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sowohl diese Geschäftsbedingungen als auch alle anderen mit Vertretern des Absolute Active geschlossenen Vereinbarungen oder Verträge absolut vertraulich zu behandeln. Bei Zuwiderhandeln haftet der Vertragspartner für sämtliche der Absolut Active daraus entstandenen Schäden bzw. entgangenen Geschäfte.